Abschaffung der Vermögenssteuer macht Immobilienbesitz auf Mallorca noch attraktiver

22.01.2024 | Mallorca

Die Regierung der Balearen hat eine neue gesetzliche Regelung zur Vermögenssteuer verabschiedet. Durch eine erhebliche Steuersenkung ist die Vermögenssteuer damit ab 2024 faktisch nicht mehr existent. Ausländische Investoren freut es, denn damit ist ein Investitionshindernis abgeschafft und der Immobilienkauf macht noch mehr Freude.

Hoher Freibetrag festgelegt

Mit der Änderung der Balearen-Vermögenssteuer gibt es nun einen steuerlichen Freibetrag von 3 Millionen Euro – bisher lag er bei 700.000 Euro. Der Freibetrag ist personenbezogen, d.h. er kann kumuliert werden. Bei einem Paar bedeutet dies, dass sie einen Freibetrag von 6 Millionen Euro auf ihren Grundbesitz haben. Kommen noch zwei Kinder hinzu, die auch Miteigentümer sind, dann beträgt der Wert 12 Millionen Euro. Damit existiert die Vermögenssteuer auch bei größerem Vermögen eigentlich nicht mehr.

Modifizierte Vermögenssteuer

Spaniens autonome Regionen können die Vermögenssteuer senken. Generell ist die spanische Vermögenssteuer eine staatliche Steuer, die den autonomen Regionen zusteht. Die Regionen dürfen die Steuer nicht abschaffen, aber deren Höhe mindern bzw. Freibeträge anheben. Von diesem Recht hatten zuvor Regionen wie Andalusien oder Madrid Gebrauch gemacht. Nun sind die Balearen nachgezogen und haben die seit Jahren umstrittene Substanzsteuer so deutlich optimiert, dass sie quasi abgeschafft ist. Die Maßnahme betrifft neue Investitionen genau so wie bereits existierenden Grundbesitz.

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